Was ist ein ausgelagerter Arbeitsplatz?

Außenarbeitsplätze sind Arbeitsplätze in einem Betrieb oder einer Firma außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Die Beschäftigten bleiben weiterhin in den Werkstätten angestellt. Der Betrieb oder die Firma sind unsere Kooperationspartner und bieten einen Praktikumsplatz und bestenfalls im Anschluss einen ausgelagerten Arbeitsplatz an. Ebenfalls eine Option ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Unsere Job-Begleiter*innen unterstützen dabei je nach individuellem Bedarf bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, der Einarbeitung im Praktikum und schließlich beim Übergang zum festen Arbeitsplatz in Firmen und Betrieben.

Welche verschiedenen Möglichkeiten des Übergangs auf den 1. Arbeitsmarkt bieten wir an?

In einem Betriebspraktikum kann man die Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt in einem Betrieb oder einer Firma kennenlernen. Dies dient zur beruflichen Orientierung und dem Kennenlernen der Anforderungen, die dort erwartet werden. Das Betriebspraktikum kann bis zu 3 Monate pro Betrieb dauern. Dann sollte entweder ein Übergang auf einen außgelagerten Arbeitsplatz erfolgen oder es geht weiter bei einem anderen Betriebspraktikum oder zurück in die Werkstätten.

Wenn das Praktikum erfolgreich verlaufen ist, kann es in einen außgelagerten Arbeitsplatz münden. Zuvor müssen aber noch die Themen Bezahlung, Arbeitszeiten und Tätigkeiten geklärt werden. Die Dauer des außgelagerten Arbeitsplatzes kann befristet z.B. auf ein Jahr oder unbefristet sein. Es gibt viele verschiedene Modelle, z.B. Vollzeit, Teilzeit, saisonal (nur in den Sommermonaten), tageweise. Entscheidend sind der individuelle Wunsch bzw. die individuellen Fähigkeiten und die Voraussetzungen des Betriebs oder der Firma.

Eine weitere Möglichkeit ist, auf den 1.  Arbeitsmarkt zu wechseln, wenn der Betrieb diese Möglichkeit anbietet. Das bedeutet, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und der Platz in der WfbM gekündigt werden muss.

Unterstützend dazu gibt auch die Maßnahme BÜWA (Begleiteter Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt, unterstützt vom Bezirk Schwaben), die als Ziel eine sozialversicherungspflichtige Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt hat.

Budgets für Arbeit und Ausbildung

Eine weiterführende Maßnahme, die wir anbahnen können, ist das Budget für Ausbildung. Dies wird in der Regel finanziert von der Agentur für Arbeit, falls eine Ausbildung in dem Betrieb das Ziel ist. Hier müssen die Zugangsvoraussetzungen vorhanden sein, wie evtl. Schulabschluss und Eignung. Das Budget für Ausbildung umfasst bei Bedarf die Anleitung und Begleitung durch den zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) beim Ausbildungslatz und in der Berufsschule. Auch die Erstattung der Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsbetrieb ist möglich.

Ebenfalls gibt es das Budget für Arbeit, eine Leistung vom Bezirk Schwaben, die wir auch unterstützend anbahnen können. Diese Leistung umfasst die Übernahme der Kosten für die Begleitung und Assistenz am Arbeitsplatz durch den IFD, wenn es notwendig ist. Ebenso umfasst sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Betrieb, der einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz anbietet.

Wie kann man ein Praktikum machen?

Wer im Berufsbildungsbereich , Arbeitsbereich der WfbM ist und gerne auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten will, kann sein Interesse an seine Gruppenleitung, dem zuständigen Sozialdienst bzw. Bildungsbegleiter*in melden. Oder aber direkt auf die Job-Begleiter*in der Einrichtung zugehen.

Es findet dann ein erstes Kennenlerngespräch mit der Job-Begleiter*in statt, entweder allein oder, wenn es gewünscht wird, mit Begleitung (Gruppenleitung, Werkstattrat, Angehörige, Unterstützung Leichte Sprache usw.)

In weiteren Terminen wird gemeinsam überlegt, welche Tätigkeit angestrebt wird und möglich ist, ob vorher eine berufliche Orientierung oder Qualifizierung in der WfbM sinnvoll ist und welche Praktikumsbetriebe möglich sein könnten.

Wenn nötig werden Bewerbungsunterlagen erstellt und erste Kontakte zu Praktikumsbetrieben hergestellt, um ein gemeinsames Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Das Ziel: ein Praktikum zu machen und herauszufinden, ob das Tätigkeitsfeld passend ist.

Kooperationen mit Unternehmen und Referenzen

Ansprechpartner*innen

Fachleiterin Übergänge auf den 1. Arbeitsmarkt

Job-Begleiter Augsburg

Julian Pettendorfer

Telefon: 0821 / 56 06-109
Fax: 0821 / 56 06-190

E-Mail: julian.pettendorfer@remove-this.cab-caritas.de

Job-Begleiterin Aichach

Barbara Kraus

Telefon: 08251 / 87 62-116
Fax: 08251 / 87 62-60

E-Mail: barbara.kraus@remove-this.cab-caritas.de

Job-Begleiterin Günzburg

Silvia Schreiner-Metzele

Mobil: 0151 / 11 10 86 82
 

E-Mail: silvia.schreiner-metzele@remove-this.cab-caritas.de

Job-Begleiterin Hochfeld

Gudrun Finkel

Telefon: 0821 / 56 06-757
 

E-Mail: gudrun.finkel@remove-this.cab-caritas.de

Job-Begleiter Schwabmünchen

Simon Engel

Telefon: 08232 / 96 31-38
Fax: 08232 / 96 31-13

E-Mail: simon.engel@remove-this.cab-caritas.de