Nach wie vor findet in den Werkstätten, Berufsbildungsbereichen und Förderstätten der CAB unter Berücksichtigung coronaspezifischer Anforderungen eine reguläre Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung statt.
Bitte beachten Sie, dass sich in der aktuellen Coronalage die gesetzlichen Regelungen kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich bitte stetig in der aktuellen Tagespresse und auf unserer Homepage.
Seit 24.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fahrdienst.
3G heißt: Geimpft, Genesen, Getestet.
Für die Förderstätten gilt die 3G-Regel derzeit nicht! Im Fahrdienst muss die 3G-Regel beachtet werden!
Die Werkstätten dürfen nur mit 3G-Status betreten werden!